Mitglied werden - Beiträge

Der Mitgliedsbeitrag ist lt. Satzung jährlich im Voraus zu entrichten. Er beträgt z. Zt. 87,00 € und wird je Mitgliedshaushalt erhoben.

Der Mitgliedsbeitrag beinhaltet neben dem Vereins- und Verbandsbeitrag sowie den Kosten für die verbandseigene Mieter-Zeitung im Regelfall auch den Beitrag für eine Gruppen-Rechtsschutz-Versicherung.  

Für die Bearbeitung Ihrer Aufnahme einschließlich der An­meldung beim DMB, bei der DMB-RSV und beim Landesverband ist eine einmalige Aufnahmegebühr von 15,00 € zu entrichten.

Beitragsermäßigung: Auf Antrag kann der Beitrag für einen Haushalt, in dem nur Studenten, Sozialhilfeempfänger oder Mitglieder in einer finanziellen Notlage leben, zeitweilig um 2,50 €/Monat ermäßigt werden. Vom Mitglied ist fortlaufend der Nachweis der Voraussetzung für die Ermäßigung zu erbringen.

Rechtsschutzversicherung:
Für Mitglieder mit zusätzlicher Rechtsschutzversicherung für Zweitobjekt/Mehrvertretung erhöht sich der Beitrag um 2,50 €/Monat.                                                                                                                                                    Für Mitglieder ohne Rechtsschutzversicherung (Ausnahmefall) verringert sich der Beitrag um 2,00 €/Monat.

Eine detaillierte Beitragsübersicht liegt in der Geschäftsstelle aus.

Gebührenordnung

1.) für mitgliedschaftsgebundene Vorgänge

Neben dem Mitgliedsbeitrag können gegebenenfalls auch Gebühren erhoben werden:

Es gibt immer wieder Mitglieder, die ihre Anschriftenänderung dem Verein nicht oder erst nach einer Rechnungslegung mitteilen. Da das Erfragen der Adressen beim Einwohnermeldeamt gebührenpflichtig ist, werden diese Gebühren plus einer vereinsinternen Bearbeitungsgebühr in Höhe von 2,50 € den betreffenden Mitgliedern in Rechnung gestellt.

Es gibt Fälle, in denen Mitglieder dem Verein ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, der Beitrag aber nicht vom Konto abgebucht werden kann (z.B. Konto erloschen, IBAN falsch, Abbuchung verweigert, Einzug erfolglos). Wird in diesen Fällen der Verein mit Bankgebühren belastet und ist ein Verschulden des Vereins eindeutig ausgeschlossen, werden diese Bankgebühren sowie eine vereinsinterne Bearbeitungsgebühr in Höhe von 2,50 € an das Mitglied weitergereicht.

Da nicht jedes Mitglied der in der Satzung festgeschriebenen Beitragszahlungspflicht termingemäß nachkommt, macht es sich erforderlich, für diese Mitglieder ein vereinsinternes gebührenpflichtiges Mahnverfahren in Gang zu setzen:

-> Gebühr der 1. Mahnung = 2,50 €,

-> Gebühr jeder weiteren Mahnung = 5,00 €, zuzüglich der vorangegangenen Mahngebühr(en)

In besonders unseriösen Fällen behält sich der Verein die Zustellung eines gerichtlichen Mahnbescheides vor.

 

2.) für außergerichtliche Vertretung

Diese zusätzliche Leistung ist nicht in der Satzung enthalten und wird auch nicht durch den Mitgliedsbeitrag abgedeckt. Die Gebühr ist wie folgt gestaffelt:

1. Für jeden Schriftsatz werden eine Grundgebühr von 5,00 € sowie eine Schreibgebühr in Höhe von 1,50 €/Briefseite und anfallendes Porto erhoben.

2. Bei Vorliegen eines entsprechenden Kriteriums, wie

  • juristische Kompliziertheit des Problems 
  • Umfang des zu prüfenden Problems 
  • Höhe des Streitwertes 
  • Durchführung zusätzlicher Recherchen     wird eine zusätzliche Gebühr erhoben in Höhe von 5,00 €.

3. Für Erledigungen außer Haus wird eine Gebühr in Höhe von 15,00 €/Stunde erhoben.

Die anfallenden Gebühren werden zusätzlich im laufenden Monat in Rechnung gestellt oder bei vorliegendem Lastschriftmandat vom Konto abgebucht.  

Schauen Sie einfach bei uns vorbei, oder laden Sie sich gleich die Beitrittserklärung runter. Hier können Sie direkt Online Mitglied werden.