Merkblatt zur Mietrechtsberatung

Beratung - aber wie?

Sie erwarten zu Recht, dass wir Sie als unser Mitglied optimal beraten. Deshalb ist es aber wichtig, dass Sie wissen, wie wir unsere Beratung organisiert haben. Bitte akzeptieren Sie, dass wir bei der großen Zahl Ratsuchender ohne »Spielregeln« nicht auskommen. 

1. Mietrechtsberatung nur für Mitglieder! 

Der Mieterverein ist keine öffentlich finanzierte Beratungsstelle für alle Mieter. Er ist ein Zusammenschluss von Mietern und trägt sich nur über Mitgliedsbeiträge. Insofern werden auch nur unsere Vereinsmitglieder mietrechtlich beraten. Das Rechtsdienstleistungsgesetz erlaubt ebenfalls die Beratung ausschließlich von Mitgliedern. 

2. Unsere Geschäftsstelle 

Ob Sie anrufen oder vorbeikommen, zunächst erreichen Sie unseren Empfang. Dort können keine juristischen Fragen beantwortet werden. Sie können aber alle Fragen zur Mitgliedschaft oder zum Stand der Beitragszahlung klären und einen Beratungstermin vereinbaren. 

3. Terminvereinbarung 

Im Vordergrund steht das persönliche Gespräch, in dem mit den Rechtsberatern die mietrechtlichen Probleme erörtert werden. Hierzu ist die Vereinbarung eines Termins zwingend notwendig, um einen geordneten Ablauf zu gewährleisten. Viele glauben, ihr Problem könne »mal ebenda« besprochen und geklärt werden. Dies ist aber ein Irrtum, da eine korrekte und verbindliche Beratung fast immer voraussetzt, dass die Berater Hintergrundinformationen abfragen können. Beispielsweise können viele gesetzlichen Regelungen durch entsprechende Klauseln im Mietvertrag abgeändert werden. Wenn Sie eine verbindliche Auskunft erwarten, müssen Sie den Beratern die Chance geben, sich alle notwendigen Unterlagen durchsehen zu können. Dies ist einer der Gründe, weshalb Beratungsgespräche in der Regel nicht durch eine Telefonauskunft zu ersetzen sind. Es liegt in Ihrem Interesse, wenn wir uns und Sie sich auf ein gemeinsames Beratungsgespräch vorbereiten können.

Für das persönliche Gespräch mit Ihnen haben unsere Berater einen Zeitumfang von 30 Minuten vorgesehen. In diesen Abständen werden auch die Termine mit weiteren Ratsuchenden vereinbart. Aus unseren jahrelangen Erfahrungen wissen wir, dass bei konzentrierter Arbeit dieser Zeitumfang in der Regel ausreicht, um die dringendsten Fragen zu beraten. In bestimmten Ausnahmefällen, in denen sich das Problem als zu umfangreich und damit als zu kompliziert erweist, wird kurzfristig ein weiterer Termin vereinbart. Es darf auf keinen Fall zu Verzögerungen bei den anderen Terminvereinbarungen kommen. Das gibt Stress und Ärger, von dem auch Sie ein anderes Mal betroffen sein könnten. Nach dem Auftreten eines mietrechtlichen Problems sollten Sie mit uns unverzüglich oder zumindest rechtzeitig einen Beratungstermin vereinbaren. In den meisten Fällen muss aber nicht »sofort« zu dem Problem beraten werden. Ein Mieter hat bei mietrechtlichen Problemen in der Regel reichlich Zeit zur Prüfung. Forderungen von Vermietern und deren Anwälten, sich innerhalb weniger Tage zum Problem zu äußern, sind meistens nicht gerechtfertigt. Sie sollten sich dadurch nicht »verrückt« machen lassen. Wir wissen und können beurteilen, was eilt und was nicht. Wenn Sie unsicher sind, wenden Sie sich telefonisch an uns, damit wir mit Ihnen einen rechtzeitigen Termin vereinbaren können. 

4. Beraterwechsel 

Oft sind mehrere Beratungen erforderlich. Merken Sie sich bitte Ihren Berater, vermeiden Sie Beraterwechsel. Jeder neue Berater muss sich erst wieder mühsam in Ihre Problematik einarbeiten. Das ist meistens sehr zeitaufwendig und hindert uns an einer schnellen Bearbeitung Ihres Problems. Haben Sie den Eindruck, dass zwischen Ihnen und Ihrem Berater die »Chemie« nicht stimmt, wenden Sie sich bitte vertrauensvoll an den Geschäftsführer. In den meisten Fällen handelt es sich um unbegründete Vorbehalte. 

5. Auf Fristen achten! 

Ihre Mitarbeit ist erforderlich, wenn der Vermieter nicht reagiert. Unsere Schreiben enthalten in der Regel Fristen. Für die Einhaltung dieser Fristen benötigen wir in den meisten Fällen Ihre Kontrolle. Bei Überschreitung von Fristen vereinbaren Sie bitte unverzüglich einen neuen Beratungstermin. 

6. Telefonische Kurzberatung 

Bei kleineren mietrechtlichen Problemen, in akuten Notfällen oder bei Nachfragen zu laufenden Angelegenheiten können Sie uns zu den nachfolgend genannten telefonischen Beratungszeiten anrufen. Bitte halten Sie dazu unbedingt Ihre Mitgliedsnummer bereit! Während der Zeit der persönlichen Beratung (dienstags und donnerstags) wird grundsätzlich nicht telefonisch mit den Beratern verbunden. Denken Sie bitte daran, dass die telefonische Beratung zeitlich eng begrenzt werden muss, damit viele Mitglieder davon Gebrauch machen können.

Telefonberatung für Mitglieder: montags von 15-16 Uhr und freitags von 12-13 Uhr. 

7. Rechtsschutz-Versicherung (RSV) 

Für alle Mitglieder ist die gemietete (und selbst bewohnte) Wohnung rechtsschutzversichert (Regelfall). Besteht bereits eine eigene Miet-RSV, so kann der Vorstand das Mitglied von der Vereins-RSV freistellen (Ausnahmefall). Hat das Mitglied neben seiner gemieteten Wohnung noch weitere separat gemietete/gepachtete Objekte (z.B. eine weitere Wohnung, eine Garage, einen Bungalow), so können diese Objekte auf Antrag über eine Zweitobjekt-RSV mitversichert werden. (S. Hinweise zur DMB Rechtsschutz-Versicherung)